Warnwestenpflicht seit dem 01.07.2014

 

Der Bundesrat hat eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen und folgt damit dem Vorbild der europäischen Nachbarstaaten. Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich zügig eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen und - ebenso wie das Warndreieck - jederzeit mitführen.

Seit dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug in der Fahrgastzelle eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen beziehungsweise diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.

Warnwesten im Kofferraum oder in Originalverpackung bringen Strafen von bis zu 40 Euro pro Weste mit sich.

Unser Tipp:

Warnweste auspacken! So ist sie einsatzbereit!

Nicht in den Koffer- oder Gepäckraum, sondern immer in die Fahrgastzelle!