Antrag auf Kostenübernahme
bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Neu ab dem 01.11.2017: Verpflichtende Online-Anmeldung zur Beantragung einer Kostenübernahme bei der BGW
Mithilfe des neuen Online-Verfahrens lässt sich schnell und unkompliziert überprüfen, ob für die vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist. Damit ist aber auch eine Umstellung für die Betriebe verbunden: Sie müssen das neue Verfahren verpflichtend nutzen, bevor sie jemanden zur Schulung anmelden. Der Vorteil ist, dass sie am Ende der Online-Prüfung direkt eine ausgefüllte Liste der Teilnehmenden mit der Kostenzusage für die betreffenden Personen erhalten. Damit können sie im nächsten Schritt die Anmeldung bei der Ausbildungsstätte vornehmen.
- Erste-Hilfe-Ausbildung: Wie Betriebe jetzt vorgehen
- Kontakt mit Ausbildungsstätte aufnehmen und Termin finden
- Personen für die Schulung festlegen
- 10-stellige Mitgliedsnummer bei der BGW oder Betriebsstättennummer bereithalten
- Online-Verfahren starten
- Alle Schritte des Online-Verfahrens durchlaufen
- Dokument mit der Kostenzusage für die namentlich aufgeführten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrucken und bei der Ausbildungsorganisation vorlegen
Einfach registrieren und das Online-Verfahren starten!
Registrieren Sie sich für unser Online-Abrechnungsverfahren. Ihr Vorteil: Sie erhalten ein geprüftes Kostenübernahmeformular und dieses bleibt innerhalb Ihres Profils gespeichert. Sie können es jederzeit wieder aufrufen und ausdrucken. Bei einer weiteren Kostenübernahmeprüfung müssen die Unternehmensdaten nicht erneut eingegeben werden.
Erstellen Sie direkt Ihr Kostenübernahmeformular ohne sich zu registrieren. Sie erhalten das geprüfte Formular zum Ausdrucken oder Speichern. Bei einer weiteren Kostenübernahmeprüfung müssen erneut alle Unternehmensdaten eingegeben werden.