Ersthelfer im Betrieb

Berufsgenossenschaftlicher Lehrgang

Bei der hohen Zahl von Notfällen in Betrieben ist es erforderlich, dass möglichst viele Beschäftigte sich zum Ersthelfer Betrieb ausbilden lassen. Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, um sowohl in lebensbedrohlichen, als auch in alltäglichen Situationen ohne fachliche Vorkenntnisse helfen zu können.

Jeder Betrieb ist verpflichtet Ersthelfer auszubilden!

Wir schulen nach den Vorgaben gemäß § 26  nach der Unfallverhütungsvorschrift (BGV/GUV-V A1). Wir sind vom Unfallversicherungsträger geprüft.

(§ 10 ArbSchG)                       (BGV A1 § 26)

Seminardauer:
- Erste Hilfe Ausbildung, 9 Unterrichtseinheiten
- Erste Hilfe Fortbildung, 9 Unterrichtseinheiten

Anreise am Seminartag bis 07:45 - Ende des Seminars ca. 16:30 Uhr. Andere Seminarzeiten nur nach vorheriger Absprache.

Seminarkosten:
In den meisten Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für den Lehrgang und das Training. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Berufsgenossenschaft auf und klären im Vorfeld, ob und in welcher Art die Kosten übernommen werden. Senden Sie ggf. die Kostenübernahmebestätigung im Original vorab an uns.


Die Teilnehmerunterlagen sind in den mit dem Ausbildungsträger vereinbarten Pauschalen enthalten.

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass eine Fortbildung vor Ablauf von 24 Monaten erfolgen muss. Beim Gemeindeunfallversicherungsverband muss die Fortbildung vor Ablauf von 36 Monaten erfolgen.

Sollten diese Fristen überschritten werden, muss eine erneute Erste Hilfe Ausbildung erfolgen.

Anmeldungen für Ersthelfer im Betrieb nehmen wir ausschließlich telefonisch unter der Nummer 05371 804-480 oder per Mail an gerckedrk-gifhorn.de entgegen.

 

Inhouse-Schulungen in Betrieben sind möglich, wenn bestimmte Vorausssetzungen erfüllt werden.
Weitere Informationen zu Inhouse-Schulungen

Wichtig!

Seit dem 01.11.2017 hat die BGW ihr Abrechnungsverfahren zur Kostenübernahme von Aus-und Fortbildungen in Erster Hilfe für die betrieblichen Ersthelfer umgestellt.

Seit Beginn 2018 erfahren Sie sofort, ob die BGW die Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfenden übernimmt. Ab dann ist immer eine Kostenzusage vor der Schulung einzuholen.

Das Online-Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Sie können sich dann gleich die ausgefüllte Teilnehmerliste, die Sie der Ausbildungsorganisation vorlegen, ausdrucken.