DRK Erste-Hilfe

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Ersthelfer im Betrieb

Jeder Betrieb ist verpflichtet Ersthelfer auszubilden!

10 ArbSchG)

 

Wir schulen nach den Vorgaben gemäß § 26  nach der Unfallverhütungsvorschrift (BGV/GUV-V A1). Wir sind vom Unfallversicherungsträger geprüft.

(BGV A1 § 26)

 

Seminardauer:
• Erste-Hilfe-Grundausbildung 8 Doppelstunden
• Erste-Hilfe-Training 4 Doppelstunden

Seminarkosten:
In den meisten Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für den Lehrgang und das Training. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Berufsgenossenschaft auf und klären im Vorfeld, ob und in welcher Art die Kosten übernommen werden. Senden Sie ggf. die Kostenübernahmebestätigung im Original vorab an uns.


Die Teilnehmerunterlagen sind in den mit dem Ausbildungsträger vereinbarten Pauschalen enthalten.

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass eine Fortbildung spätestens nach 24 Monaten erfaolgen muss.


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